Das Studium kann zum Wintersemester eines Studienjahres aufgenommen werden.

Der Masterstudiengang Theologie ist konsekutiv organisiert. Das heißt, er setzt ein Studium der Theologie mit dem Abschluss eines Bachelorgrades mit der Gesamtnote 2,5 oder besser  voraus.

Die Voraussetzung für ein Studium der Theologie ist, wie bei allen universitären Studien, die allgemeine Hochschulreife. Bei deutschen Bewerbern ohne Abitur ist eine Feststellungsprüfung möglich. An dieser Prüfung kann teilnehmen, wer  einen Realschulabschluss mit zweijähriger einschlägiger Berufsausbildung und mit dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung nachweisen kann. Informationen dazu sind beigelegt. Der Anmeldeschluss für die Feststellungsprüfung ist 31. Mai.

Die Feststellungsprüfung findet in der Regel Ende Juni – Anfang Juli statt.

Die Theologische Hochschule Friedensau (ThHF) ist eine Hochschule in Trägerschaft der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten. Obwohl die Studiengänge der ThHF staatlich anerkannt sind, erhält die Hochschule vom Staat keine Zuschüsse. Die Finanzierung der ThHF muss deshalb durch die Erhebung von nicht kostendeckenden Studiengebühren und, zu einem wesentlich größeren Anteil, durch Zuschüsse des Schulträgers gewährleistet werden. Informationen dazu können Sie dem Finanzbulletin (HIER LINK!) entnehmen.

Anzahlung und die Kaution

Die Zusage eines Studien- und Wohnheimplatzes (oder eines Apartments) kann nur aufrechterhalten werden, wenn die Anzahlung und die Kaution(en) termingerecht eingezahlt werden. Kautionen dienen der Sicherung der Zahlungsverpflichtung, sie werden auf einem Sonderkonto festgelegt und nach ordnungsgemäßer Exmatrikulation dem Studenten ausgezahlt. Die Anzahlung wird in voller Höhe auf die Hochschulgebühren angerechnet und stellen lediglich eine vorzeitige Zahlung eines Teiles der Gebühren dar.

Sofern nach entsprechender Prüfung durch das zuständige Studentenwerk in Magdeburg, eine Leistungsberechtigung besteht, erhält man BAföG. Die dazu notwendigen Anträge können erst gestellt werden, nachdem von der ThHF die Zulassung zum Studium erfolgt ist. (Studentenwerk Magdeburg Tel.: 0391-6703 oder 0391-67-18353). Unter diese Internetadresse kann man feststellen, ob es überhaupt ein BAföG-Anspruch besteht, und wenn ja, kann man hier die BAföG-Höhe berechnen: http://www.mystipendium.de/bafoeg/bafoeg-anspruch).

Der Studiengang Theologie zeichnet sich durch eine hohe individuelle persönliche und virtuelle Betreuungsdichte, kleine Arbeitsgruppen sowie viel Raum zur persönlichen Weiterentwicklung aus.

Christliche Werteorientierung stellt die Basis der Hochschule dar. Zugehörige anderer Glaubensgemeinschaften und konfessionell nicht gebundene Studierende schätzen am Campusleben die Atmosphäre von Offenheit, Respekt und Wertschätzung. Als familienfreundliche Hochschule unterstützt die Theologische Hochschule Friedensau die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium.

Als Einrichtung der Freikirche der STA fühlt sich die ThHF auch den Prinzipien einer gesunden Lebensführung verpflichtet. STA werben nachhaltig für ein rauch-, alkohol-, und drogenfreies Leben. Das bedeutet: Wer nach Friedensau kommt, hat die Entscheidung getroffen, während des Aufenthalts auf dem Campus auf Alkohol, Nikotin und Drogen zu verzichten. In der Hochschulmensa wird außerdem eine gesunde vegetarische Kost angeboten.

 Die Anmeldung für Studenten aus einem EU-Staat und aus der Schweiz/Lichtenstein erfolgt bis zum 31. August. Der Anmeldeschluss für Studenten aus anderen Ländern oder Studenten mit Feststellungsprüfung ist der 30. April.

Das Studium beginnt am in der 2. Oktoberwoche.

Bewerbungsunterlagen :

  • Antrag zum Studium (LINK)
  • Antrag auf Wohnraum (LINK)
  • Finanzierungsplan (LINK)
  • Empfehlung des Pastors /der Vereinigung (nur für STA-Mitglieder, Formular LINK)
  • amtlich beglaubigte Kopie des Schulabschlusses bzw. der Berufsausbildung. Falls die Zeugnisse nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, bitte offiziell beglaubigte Übersetzung beifügen. Die Übersetzung und Kopie des Originals sollen so miteinander verbunden sein, dass deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist. Bitte keine Originale beifügen, da sie bei Nichtzulassung nicht zurückgesandt werden.
  • 3 Passfotos
  • Lebenslauf in tabellarischer Form (LINK)
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Passkopie oder Kopie des Personalausweises
  • Das komplette Bewerbungspaket (siehe oben) muss innerhalb der Anmeldefristen an das Zulassungsamt versendet werden.
  • Die Anträge auf Zulassung zum Studium werden von 2 Zulassungskommissionen geprüft: die akademische Zulassungskommission und die Finanzkommission. Die Zulassungsentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Studienplätze und der geklärten Studienfinanzierung. Die Zusage für das Studium wird dem Bewerber schriftlich innerhalb von 1 Woche nach der Sitzung der Zulassungskommission/Finanzkommission mitgeteilt.
  • Nach der Übermittlung der Zulassungsentscheidung müssen Bewerber die Anzahlung und die Kaution an die Hochschule  innerhalb von 2-3 Wochen überweisen, spätestens bis zum 31. August für EU-Bürger oder bis zum 31. Mai für nicht EU-Bürger und 2 Exemplare des Studienvertrags an die Kanzlei zusenden.
  • Nach Eingang der Zahlung versendet das Zulassungsamt an die Bewerber die Zulassungsbescheinigung sowie Informationen bez. des Studienanfangs und der Anreise.

 

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