Das „Bachelor of Arts“ Studium mit staatlich anerkanntem Hochschulabschluss ist als Erststudium berufsqualifizierend für den Bereich der Sozialen Arbeit. In diesem Fach sind Erziehung, soziale Hilfe und Beratung vereinigt. Wer mit Menschen arbeiten möchte, wer ihnen bei Erziehung und sozialen Problemen mit Hilfe und Beratung beistehen und sie unterstützen will, der erhält in diesem Studium die notwendige Ausbildung.

Ein besonderer Schwerpunkt in Friedensau ist die Integration gesundheitswissenschaftlicher Inhalte und die intensive Beschäftigung mit den Rechtsgrundlagen Sozialer Arbeit.

Das Studium kann einmal jährlich zum Wintersemester aufgenommen werden. Die Regelstudienzeit einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Bachelorarbeit beträgt drei Jahre (6 Fachsemester).

Die ThHF ist staatlich anerkannt, alle Studiengänge sind akkreditiert und berechtigen bei entsprechender Befähigung zur Promotion. Wir haben keinen Numerus clausus für BA Studiengänge.

Die Voraussetzung für ein Studium der Sozialen Arbeit ist, wie bei allen universitären Studien, die allgemeine Hochschulreife. Bei deutschen Bewerbern ohne Abitur ist eine Feststellungsprüfung möglich. An ihr kann teilnehmen, wer eine Fachhochschulreife oder einen Realschulabschluss kombiniert mit einer 3-jährigen einschlägigen Berufsausbildung oder Berufserfahrung nachweisen kann. Der letzte formale Bildungsabschluss muss mit der Durchschnittsnote von mindestens 2,5 abgeschlossen sein. Der Anmeldeschluss für die Feststellungsprüfung ist der 30. Mai. LINK Ordnung Feststellungsprüfung

Bewerbungsfristen / Anmeldung

Die Anmeldung für Studenten aus einem EU-Staat und aus der Schweiz/Lichtenstein hat bis zum 31. August zu erfolgen. Der Anmeldeschluss für Studenten aus anderen Ländern ist der 30. April.

Das Studium beginnt in der 2. Oktoberwoche.

Bewerbungsunterlagen:

  • Antrag zum Studium (LINK)
  • Antrag auf Wohnraum (LINK)
  • Finanzierungsplan (LINK)
  • amtlich beglaubigte Kopie des Schulabschlusses bzw. der Berufsausbildung. Falls die Zeugnisse nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, bitte offiziell beglaubigte Übersetzung beifügen. Die Übersetzung und Kopie des Originals sollen so miteinander verbunden sein, dass deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist. Bitte keine Originale beifügen, da sie bei Nichtzulassung nicht zurückgesandt werden.
  • 3 Passfotos
  • Lebenslauf in tabellarischer Form (LINK)
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Kopie des Personalausweises oder Passkopie

 Zulassungsverfahren

  • Das komplette Bewerbungspaket muss innerhalb der Anmeldefristen an das Zulassungsamt versendet werden.
  • Die Anträge auf Zulassung zum Studium werden von 2 Zulassungskommissionen geprüft: die akademische Zulassungskommission und die Finanzkommission. Die Zulassungsentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Studienplätze und der geklärten Studienfinanzierung. Die Zusage für das Studium wird dem Bewerber schriftlich innerhalb von 1 Woche nach der Sitzung der Zulassungskommission/Finanzkommission mitgeteilt.
  • Nach der Übermittlung der Zulassungsentscheidung müssen Bewerber die Anzahlung und die Kaution an die Hochschule  innerhalb von 2-3 Wochen überweisen, spätestens bis zum 31. August für EU-Bürger oder bis zum 31. Mai für nicht EU-Bürger und 2 Exemplare des Studienvertrags an die Kanzlei zusenden.
  • Nach Eingang der Zahlung versendet das Zulassungsamt an die Bewerber die Zulassungsbescheinigung sowie Informationen bez. des Studienanfangs und der Anreise.

 

Die Theologische Hochschule Friedensau (ThHF) ist eine Hochschule in Trägerschaft der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten. Obwohl die Studiengänge der ThHF staatlich anerkannt sind, erhält die Hochschule vom Staat keine Zuschüsse. Die Finanzierung der ThHF muss deshalb durch die Erhebung von nicht kostendeckenden Studiengebühren und, zu einem wesentlich größeren Anteil, durch Zuschüsse des Schulträgers gewährleistet werden. Informationen dazu können Sie dem beigefügten Finanzbulletin entnehmen.

Anzahlung und die Kaution

Die Zusage eines Studien- und Wohnheimplatzes (oder eines Apartments) kann nur aufrechterhalten werden, wenn die Anzahlung und die Kaution(en) termingerecht eingezahlt werden. Kautionen dienen der Sicherung der Zahlungsverpflichtung, sie werden auf einem Sonderkonto festgelegt und nach ordnungsgemäßer Exmatrikulation dem Studenten ausgezahlt. Die Anzahlung wird in voller Höhe auf die Hochschulgebühren angerechnet und stellen lediglich eine vorzeitige Zahlung eines Teiles der Gebühren dar.

Sofern nach entsprechender Prüfung durch das zuständige Studentenwerk in Magdeburg, eine Leistungsberechtigung besteht, erhält man BAföG. Die dazu notwendigen Anträge können erst gestellt werden, nachdem von der ThHF die Zulassung zum Studium erfolgt ist. (Studentenwerk Magdeburg Tel.: 0391-6703 oder 0391-67-18353). Unter diese Internetadresse können Sie feststellen, ob es bei Ihnen überhaupt ein BAföG-Anspruch besteht, und wenn ja, können Sie hier Ihr BAföG berechnen: http://www.mystipendium.de/bafoeg/bafoeg-anspruch).

Der Studiengang Soziale Arbeit zeichnet sich durch eine hohe individuelle persönliche und virtuelle Betreuungsdichte, kleine Arbeitsgruppen sowie viel Raum zur persönlichen Weiterentwicklung aus. Bei Fragen steht Ihnen die Studiengangleiterin Frau Dr. Friedegard Föltz jederzeit zu Verfügung. Ihre E-Mail Adresse lautet: friedegard.foeltz@thh-friedensau.de, telefonisch ist sie unter der Nummer 03921 916189 erreichbar.

Christliche Werteorientierung stellt die Basis der Hochschule dar. Zugehörige anderer Glaubensgemeinschaften und konfessionell nicht gebundene Studierende schätzen am Campusleben die Atmosphäre von Offenheit, Respekt und Wertschätzung. Als familienfreundliche Hochschule unterstützt die Theologische Hochschule Friedensau die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium.

Als Einrichtung der Freikirche der STA fühlt sich die ThHF auch den Prinzipien einer gesunden Lebensführung verpflichtet. STA werben nachhaltig für ein rauch-, alkohol-, und drogenfreies Leben. Das bedeutet: Wer nach Friedensau kommt, hat die Entscheidung getroffen, während des Aufenthalts auf dem Campus auf Alkohol, Nikotin und Drogen zu verzichten. In der Hochschulmensa wird außerdem eine vegetarische Kost angeboten.

 

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