Das Studium kann einmal jährlich zum Wintersemester aufgenommen werden. Die Regelstudienzeit einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit beträgt zwei, berufsbegleitend drei Jahre (4 bzw. 6 Fachsemester). Das berufsbegleitende Studium umfasst durchschnittlich 3 x 1 Blockwoche Präsenzzeit pro Semester. Die Prüfungstermine sind in der Regel bei berufsbegleitendem Studium an die Blockwochen gebunden.
Das Studium beginnt in der 2. Oktoberwoche.
Präsenztermine im Wintersemester 2018/19: 8.-12. Oktober 2018 19.-23. November 2018 14.-18. Januar 2019 Präsenztermine im Sommersemester 2019: 18.-22. März 2019 8.-12. April 2019 27.-31. Mai 2019 Weitere Blockwochen: LINK („C“ steht für Counseling). Wenn Sie während der Blockwochen auf dem Campus übernachten möchten, können Sie ein Studentenzimmer, ein Gästezimmer oder ein Apartment Gästehaus reservieren (gaestehaus@thh-friedensau.de , Tel.: 03921 916160).
Die Voraussetzung für dieses Studium ist der Abschluss eines Fachstudiums in Rechts-, Erziehungs-, Wirtschafts-, Politikwissenschaften, Sozialer Arbeit, Ethnologie, Geographie, Soziologie mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5. Bewerber, die ihr Erststudium nicht an der ThH Friedensau absolviert haben, müssen bei Beginn des Master-Studiums mindestens 25 Jahre alt sein, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, sowie die Teilnahme an mindestens 50 Zeitstunden Selbsterfahrungsveranstaltungen nachweisen. Dazu zählen z.B. selbst erfahrene Psychotherapie oder Beratung, Selbst- und Fremdwahrnehmungsgruppen etc (LINK “Selbst- und Fremdwahrnehmungsgruppen, Counseling, MT”). Sollten Sie keine solche Erfahrungen haben, ist auch denkbar, dies während Ihres Studiums nachzuholen. Erforderlich sind auch zwei Interviews (LINK “Merkblatt Interview”): eines bei einer Beratungseinrichtung und eines an unserer Hochschule.
Die Anmeldung für Studenten aus einem EU-Staat und aus der Schweiz/Lichtenstein erfolgt bis zum 31. August. Der Anmeldeschluss für Studenten aus anderen Ländern ist der 30. April.
Bewerbungsunterlagen:
- Antrag zum Studium (LINK)
- Finanzierungsplan (LINK)
- Wohnraumantrag (nur für Vollzeitstudium, LINK)
- amtlich beglaubigte Kopie Ihres abgeschlossenen Bachelor-, Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (incl. Transkrippte). Falls die Zeugnisse nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, bitte offiziell beglaubigte Übersetzung beifügen. Die Übersetzung und Kopie des Originals sollen so miteinander verbunden sein, dass deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist. Bitte keine Originale beifügen, da sie bei Nichtzulassung nicht zurückgesandt werden.
- Eine Xerokopie des Zeugnisses über die Hochschulreife
- 3 Passfotos
- Lebenslauf in tabellarischer Form (LINK)
- Interview bei einer anerkannten Beratungsstelle (LINK “Merkblatt Interview”)
- Nachweis über die Teilnahme an mindestens 50 Zeitstunden Selbsterfahrungsveranstaltungen (LINK “Selbst- und Fremdwahrnehmungsgruppen, Counseling, MT”)
- Empfehlung des Studiengangleiters (LINK “Empfehlung Counseling, MT”)
- Nachweis der Krankenversicherung
- Kopie des Personalausweises
Zulassungsverfahren
- Das komplette Bewerbungspaket (siehe oben) muss innerhalb der Anmeldefristen an das Zulassungsamt versendet werden.
- Die Anträge auf Zulassung zum Studium werden von 2 Zulassungskommissionen geprüft: die akademische Zulassungskommission und die Finanzkommission. Die Zulassungsentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Studienplätze und der geklärten Studienfinanzierung. Die Zusage für das Studium wird dem Bewerber schriftlich innerhalb von 1 Woche nach der Sitzung der Zulassungskommission/Finanzkommission mitgeteilt.
- Nach der Übermittlung der Zulassungsentscheidung müssen Bewerber die Anzahlung und die Kaution an die Hochschule innerhalb von 2-3 Wochen überweisen, spätestens bis zum 31. August für EU-Bürger oder bis zum 31. Mai für nicht EU-Bürger und 2 Exemplare des Studienvertrags an die Kanzlei zusenden.
- Nach Eingang der Zahlung versendet das Zulassungsamt an die Bewerber die Zulassungsbescheinigung sowie Informationen bez. des Studienanfangs und der Anreise.
Die Theologische Hochschule Friedensau (ThHF) ist eine Hochschule in Trägerschaft der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten. Obwohl die Studiengänge der ThHF staatlich anerkannt sind, erhält die Hochschule vom Staat keine Zuschüsse. Die Finanzierung der ThHF muss deshalb durch die Erhebung von nicht kostendeckenden Studiengebühren und, zu einem wesentlich größeren Anteil, durch Zuschüsse des Schulträgers gewährleistet werden. Informationen dazu können Sie dem beigefügten Finanzbulletin entnehmen.
Anzahlung und die Kaution
Die Zusage eines Studien- und Wohnheimplatzes (oder eines Apartments) kann nur aufrechterhalten werden, wenn die Anzahlung und die Kaution(en) termingerecht eingezahlt werden. Kautionen dienen der Sicherung der Zahlungsverpflichtung, sie werden auf einem Sonderkonto festgelegt und nach ordnungsgemäßer Exmatrikulation dem Studenten ausgezahlt. Die Anzahlung wird in voller Höhe auf die Hochschulgebühren angerechnet und stellt lediglich eine vorzeitige Zahlung eines Teiles der Gebühren dar.
Sofern Sie nach entsprechender Prüfung durch das zuständige Studentenwerk in Magdeburg, leistungsberechtigt sind, können Sie BAföG bekommen. Die dazu notwendigen Anträge können erst gestellt werden, nachdem Sie von der ThHF zum Studium zugelassen sind. Für unsere Hochschule ist das Studentenwerk in Magdeburg (Tel.: 0391-6703 oder 0391-67-18353) zuständig.
Der Studiengang Counseling zeichnet sich durch eine hohe individuelle persönliche und virtuelle Betreuungsdichte, kleine Arbeitsgruppen sowie viel Raum zur persönlichen Weiterentwicklung aus. Bei Fragen steht Ihnen der Studiengangleiter Herrn Dr. Andreas Bochmann jederzeit zu Verfügung. Seine E-Mail Adresse lautet: andreas.bochmann@thh-friedensau.de, telefonisch ist er unter der Nummer 03922 5799986; 03921 / 916190 für Sie zu erreichen. Bitte melden Sie sich bei ihm für ein Interview (siehe Zulassungsvoraussetzungen).
Christliche Werteorientierung stellt die Basis der Hochschule dar. Zugehörige anderer Glaubensgemeinschaften und konfessionell nicht gebundene Studierende schätzen am Campusleben die Atmosphäre von Offenheit, Respekt und Wertschätzung. Als familienfreundliche Hochschule unterstützt die Theologische Hochschule Friedensau die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium.
Als Einrichtung der Freikirche der STA fühlt sich die ThHF auch den Prinzipien einer gesunden Lebensführung verpflichtet. STA werben nachhaltig für ein rauch-, alkohol-, und drogenfreies Leben. Das bedeutet: Wer nach Friedensau kommt, hat die Entscheidung getroffen, während des Aufenthalts auf dem Campus auf Alkohol, Nikotin und Drogen zu verzichten. In der Hochschulmensa wird außerdem eine vegetarische Kost angeboten.
Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.thh-friedensau.de!
Den Ortsplan Friedensau finden Sie unter diesem Link: http://www.thh-friedensau.de/ueber-uns/campus/
Um Ihnen die Gelegenheit zu bieten unsere Hochschule kennen zu lernen, würden wir Sie gerne für ein paar Tage nach Friedensau einladen. Sie können am Unterricht teilnehmen und Gespräche mit den Studenten sowie Dozenten führen. Sie können auch unsere neu renovierten und technisch sehr gut ausgestatteten Lehrräume, Bibliothek sowie unseren malerischen Campus kennenlernen und einen Einblick in die Inhalte des Studienfachs gewinnen. So können Sie prüfen, ob dieses Studium Ihren Erwartungen entspricht. Zur Terminabsprache genügt ein kurzer Anruf.
Um Ihnen die Gelegenheit zu bieten, unsere Hochschule kennenzulernen, würden wir Sie gerne nach Friedensau einladen. Während der vorlesungsfreien Zeit leben nur wenige Studierende und Dozenten auf dem Campus. Dennoch besteht die Möglichkeit, unsere neu renovierten und technisch sehr gut ausgestatteten Lehrräume, die 2008 neu errichtete Bibliothek sowie unseren malerischen Campus kennen zu lernen. Zur Terminabsprache genügt ein kurzer Anruf.
Das Schnupperstudium ist in den Vorlesungswochen möglich. Siehe das Angehängte Dokumente „Vorlesungswochen“ (C steht für Counseling).
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